Willkommen zum Geheimschutz in der Wirtschaft,

das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begrüßt Sie auf den Seiten des Geheimschutzes in der Wirtschaft.

Das BMWK ist gem. § 25 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) zuständig für den Geheimschutz in der Wirtschaft.

Der Geheimschutz in der Wirtschaft dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen, die zum Schutz und zur Geheimhaltung von Verschlusssachen (VS) getroffen werden müssen.Dabei legt das BMWK die für den Geheimschutz in der Wirtschaft konkret erforderlichen Maßnahmen und Regeln zum Zugang zu Verschlusssachen mit dem Geheimschutzhandbuch (GHB) auf der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMWK und des Bundesministeriums des Innern fest.

Das BMWK betreut und kontrolliert die Unternehmen, die von Bundesbehörden, von ausländischen amtlichen Stellen oder von zwischenstaatlichen Organisationen VS-Aufträge erhalten, in allen Geheimschutzfragen und bei den erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen.

Das Geheimschutz-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist in einen "öffentlichen" und einen "nicht-öffentlichen" Bereich aufgeteilt. Der "nicht-öffentliche" Bereich enthält komplementäre Informationen und Anwendungen, die ausschließlich den Sicherheitsbevollmächtigten der geheimschutzbetreuten Unternehmen und deren Vertreter vorbehalten sind. Der Zugang zu diesem "nicht-öffentlichen" Bereich erfolgt über den Button "Anmeldung für SiBe". Die Sicherheitsbevollmächtigten erhalten hierfür eine persönliche Zugangskennung.

Wenn Sie an einem Sicherheitsseminar rund um das Thema "Geheimschutzverfahren" interessiert sind, finden Sie im öffentlichen Bereich dazu die entsprechenden Anmelde-Formulare. Die Seminare wenden sich an Sicherheitsbevollmächtigte geheimschutzbetreuter Unternehmen und deren Mitarbeiter. Gemäß Abschnitt 3.1 Abs. 5 Geheimschutzhandbuch (GHB) ist der/die Sicherheitsbevollmächtigte verpflichtet, an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen des BMWK in Geheimschutzangelegenheiten teilzunehmen.

Ihr
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Für eine reibungslose Nutzung des Geheimschutz-Portals, sollten an Ihrem PC folgende Systemvoraussetzungen mindestens vorhanden sein:

 

  • MS Windows 7 oder höher (XP wird nicht mehr unterstützt!)
  • Browser: Mozilla Firefox ab Version 36 oder Microsoft Internet Explorer ab Version 8 aufwärts. Aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, immer die jeweils neueste Browser-Version zu benutzen
  • Evtl. Pop-Up-Blocker sind im Browser zu deaktivieren
  • JavaScript ist im Browser aktiv zu schalten
  • Programme: Adobe Acrobat Reader ab Version 9 aufwärts
  • Microsoft Office 2002 oder höhere Version oder ein alternatives Office-Programm
  • Evtl. vorhandene SPAM-Filter sind entsprechend zu konfigurieren, um Zugang von BMWi-Mails (z.B. Mail-Infos) zu gewährleisten